Zu der heute bekannt gewordenen Anklage wegen des Tatvorwurfs der Untreue und der unrichtigen Darstellung gegen vier ehemalige Vorstände der früheren Sachsen LB erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Ich begrüße diese Anklage gegen die ehemaligen Vorstände allein schon aus Gründen der politischen Hygiene.
Doch eine Diskrepanz wird immer deutlicher: Warum gibt es keine Anklagen bzw. Schadensersatzklagen gegen die verantwortlichen Aufsichtsräte wie etwa den ehemaligen Finanzminister Horst Metz (CDU)?”
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
“Ob es richtig war, dass die Staatsanwaltschaft teuren Sachverstand von Wirtschaftskanzleien einkaufen musste, ist zu prüfen. Natürlich darf es nie so weit kommen, dass Anwaltskanzleien letztlich über Anklageerhebungen entscheiden.”
Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der Grünen-Fraktion (MdL Lichdi) gab es bis zum Mai 2012 keine Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder der Aufsichtsgremien der früheren Sachsen LB.
Kleine Anfrage ‘Strafverfolgung in Zusammenhang mit der Sachsen LB-Pleite’ (Drs 5/8824) (Antwort auf Frage 2 b, S. 4 oben):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8824&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
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