Zur aktuellen Diskussion um eine von der Europäischen Kommission geplanten Verordnung zur europaweiten Ausschreibung der Wasserversorgung, die im Ergebnis deutlich negative Auswirkungen auf die Verhältnisse in Sachsen hätte, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum Umwelt und Landwirtschaft in der CDU-Landtagsfraktion: "Die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Wasser in Lebensmittelqualität ist keine Angelegenheit, die dem freien Markt überlassen werden darf.
Wasserversorgung zu bezahlbaren Preisen und in hoher Qualität ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und gehört deshalb ohne Zweifel in öffentliche beziehungsweise in kommunale Hand. Daran ändert auch die nunmehr vorgelegte Überarbeitung des Verordnungsentwurfes nichts. Eine Ausschreibung muss danach nicht stattfinden, wenn die Wassersparte eines Stadtwerks mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes in der Heimatkommune ausmacht. Dies ist bei unseren Wasser-/Abwasserunternehmen aber kaum der Fall.”
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Zum Hintergrund: Nach einem bisherigen Entwurf der Europäischen Kommission zur Neuregelung der EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen müsste die kommunale Wasserversorgung künftig europaweit ausgeschrieben werden, sofern diese nicht einem Versorger in überwiegend kommunalem Eigentum obliegt. Dies hätte zu einer Zwangsprivatisierung kommunaler Wasserversorger geführt, hätten die Kommunen eine europaweite Ausschreibung der Wasserversorgung umgehen wollen. Nach zahlreichen Änderungsanträgen aus dem Europäischen Parlament soll es im Kommissionsentwurf nun gesonderte Regeln für die Wasserversorgung geben.
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