Anlässlich der heutigen Abstimmung des Gesetzentwurfs zu einer rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, erklärt Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter: Die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch die Koalition ist ein Armutszeugnis. Die Möglichkeiten einer bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage bleiben ungenutzt und zementieren Rechtsunsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Herausragendes Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit und eine Vielzahl von Grundrechtseingriffen war die Funkzellenabfrage während der Antinazi-Demonstrationen im Februar 2011 in Dresden. Hier wurden wegen des Verdachts auf Begehung von Straftaten über eine Millionen (!) Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern von den Ermittlungsbehörden erhoben, fast ausschließlich von unbeteiligten Dritten. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hatte zu Recht beanstandet, dass die Ermittlungen “weit über das Ziel hinaus” schossen.
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Der Grüne Gesetzentwurf sah daher vor, die Eingriffsschwelle für die Abfrage anzuheben, die Begründungspflicht auszuweiten und zu präzisieren, den Richtervorbehalt auf die Datenverwendung in anderen Verfahren erstrecken sowie die Funkzellenabfragen statistisch besser zu erfassen. Doch weder die CDU noch die FDP sind zur Anpassung der grundrechtssensiblen Ermittlungsmaßnahme bereit. Die FPD beweist damit einmal mehr, dass Bürgerrechte für sie nachrangig sind.
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