Zu den heutigen Anti-Nazi-Demonstrationen in Dresden erklärt Johannes Lichdi, Dresdner Landtagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Die Besetzung eines Platzes durch friedlich Demonstrierende ist ein Grundrecht und wird durch die Versammlungsfreiheit geschützt.
Das haben Gerichte außerhalb Sachsens längst erkannt. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu zeigen: Dort wo wir sind, kann und soll kein Nazi laufen.”
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
“Die Absperrung ganzer Stadtteile, um einen Naziaufmarsch zu ermöglichen, ist nicht rechtlich geboten und hebelt das Recht auf Protest in Sicht- und Hörweite aus. Ich bin froh, dass sich die Dresdnerinnen und Dresdner dieses Recht trotz Einschüchterung durch manche Justizentscheidungen nicht nehmen lassen.”
Ab Seite 90 der Broschüre ‘ Protest der Bürger unerwünscht’ ist eine Rechtsprechungsübersicht zu ‘Blockaden’ zu finden:
www.johannes-lichdi.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/PDF_3-11/Protest_der_Buerger_unerwuenscht_Doku.pdf
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