Zur heutigen Beratung des SPD-Antrags "Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands"" im Plenum des Deutschen Bundestages, erklärt die Leipziger Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Sprecherin für "Strategien gegen Rechtsextremismus" in der SPD Bundestagsfraktion, Daniela Kolbe: "Wir fordern in unserem Antrag den Deutschen Bundestag auf, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren zu prüfen.
Wir sind als Verfassungsorgan in der Pflicht, die Frage zu beantworten, NPD-Verbotsverfahren, ja oder nein? Der Bundesrat hat sich im Dezember 2012 zu Recht einstimmig für die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens positioniert. Auch die Bundesregierung Merkel muss nun Farbe bekennen. Unsere wehrhafte Demokratie darf den braunen Umtrieben nicht tatenlos zusehen.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, mit einem antisemitischen und rassistischen Menschenbild. Sie ist eng mit der Neonazi- und rechtsextremistischen Szene verflochten.
Alle Verfassungsorgane müssen unmissverständlich den gemeinsamen politischen Willen zeigen, Rechtsextremismus auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu bekämpfen. Ein NPD-Verbot wird der Partei die politische und demokratische Legitimation entziehen. Ein Verbot der NPD alleine wird den Rechtsextremismus in Deutschland freilich kein Ende bereiten, aber es wird ihn an einer zentralen Stelle schwächen. Durch den Entzug öffentlicher Strukturen und Gelder wird der Partei die Fähigkeit genommen, den Rechtsextremismus insgesamt zu stärken.”
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