Nach fast frühlingshaften Temperaturen um Weihnachten kehrt jetzt der Winter mit Frost und Schnee zurück. Doch was für Viele einen großen Spaß bedeutet - endlich Schlitten fahren, Schneeballschlachten und ausgedehnte Schneespaziergänge, macht anderen viel Arbeit. Denn Grundstückseigentümer, Hausmeisterservice und städtischer Winterdienst müssen die Befahr- und Begehbarkeit von Straßen und Gehwegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr und am Wochenende zwischen 8 und 20 Uhr gewährleisten.
Juliane Elzner-Buhl vom Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. warnt: “Bei der Beräumung der Gehwege ist Streusalz tabu, denn die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig verbietet die Verwendung.” In §6 heißt es: “Chemische Auftaumittel sind nur erlaubt, wenn aufgrund besonderer Witterungsbedingungen (z.B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann sowie auf Treppen, Rampen oder ähnlichen Gefahrenstellen.”
Durch das Ausbringen von Streusalz wird die Wasser- und Nährstoffversorgung von Bäumen und Sträuchern geschädigt, das Salz kann die Pfoten unserer lieben Vierbeiner verätzen und ins Grundwasser gelangen. Zudem kann der Streusalz-Einsatz zu Korrosionen an Bauwerken und bei Fahrzeugen führen.
“Die beste Vorgehensweise ist, den Schnee oder das Eis mit Besen, Schneeschaufel und Hacke zu beseitigen”, sagt Elzner-Buhl. “Bei Eis und erhöhter Glatteisgefahr bieten sich Sand, Kies oder Sägespäne an. Als gute Alternative gelten Streumittel mit dem Umweltzeichen “Der Blaue Engel” mit dem Zusatz “weil salzfrei”. Diese sind frei von umweltschädlichen Stoffen.”
Übrigens: Das Umweltbundesamt beantwortet wichtige Fragen dazu auf www.umweltbundesamt.de/produkte/streumittel/index.htm.
Die Stadt Leipzig informiert unter www.leipzig.de/winterdienst.
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