Anlässlich des Berichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Haltung der Bundesregierung zur Konzessionsrichtlinie erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Tiefensee und der zuständige Berichterstatter Martin Schwanholz: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss Ziel guter Politik bleiben.
Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung – wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es bringt keinen Nutzen, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen. Vielmehr droht, dass das Gewinnstreben durch zunehmende Privatisierungen in der Wasserversorgung zulasten der Qualität geht.
Auch wenn der aktuelle Richtlinienentwurf keine Privatisierungen verpflichtend vorschreibt, erhöht sich der Druck zu Privatisierungen massiv. Gerade in der Wasserversorgung wird hier Politik gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht. Die Ausnahmeregelungen für Wasserversorgung mit einer privaten Beteiligung von unter 20 Prozent verhindert es, dass Kommunen – auch in Zusammenarbeiten über Ortsgrenzen hinweg – im Sinne des Gemeinwohls ihre Wasserversorgung flexibel und bedürfnisorientiert gestalten können. Die Festsetzung der 20-Prozent-Schwelle ist zudem sachlich nicht zu begründen und wirkt willkürlich gesetzt.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Obwohl der Wirtschaftsausschuss in weiten Teilen diese Sorgen teilt und dies auch in einer Beschlussempfehlung zum Ausdruck brachte, ist es der Bundesregierung nicht gelungen, diese Position in der Neufassung des Richtlinienentwurfs zu platzieren und die Wasserwirtschaft auszuklammern. Das ist umso erstaunlicher, als dass die Rettungsdienste und die kommunale Kreditbeschaffung ausgenommen wurden. Die Bundesregierung bleibt eine Begründung schuldig, weshalb sie die Wasserversorger nicht vor der Konzessionsvergabe-Richtlinie schützen konnte.
Schon im Dezember 2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages in einen gemeinsamen Brief aller Fraktionen an den EU-Kommissar Barnier seine Bedenken gegenüber der Erstellung einer Konzessionsrichtlinie geäußert. Nun scheint die Regierungskoalition gespalten: Mehr als zwei Jahre später wurden diese Bedenken einmütig wiederholt, allerdings mit einer Ausnahme, die der FDP.
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