Die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen ist neu geregelt. Ein entsprechendes Gesetz hat heute der Sächsische Landtag auf Antrag der CDU/FDP-Koalition verabschiedet. "Mit dem heute beschlossenen "Sächsisches Vergabegesetz" stärken wir den Mittelstand und sorgen bei der öffentlichen Hand als Auftraggeber für die notwendige Rechtssicherheit. Damit werden wir unsere Verantwortung gegenüber der sächsischen Wirtschaft und dem Steuerzahler gerecht", sagte der handwerkspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ronald Pohle in seiner Landtagsrede.
In dem neuen Gesetz wird unter anderem der sogenannte “Unterschwellenrechtsschutz” verbessert: Ab einer deutlich niedrigeren Schwelle als bisher (bei Bauleistungen ab 75.000 Euro statt 150.000 Euro) können Widersprüche innerhalb von zehn Tagen geprüft werden.
Deutlich unbürokratischer als bisher erfolgt künftig der Nachweis der Eignung des Bieters. Anders als bisher sollen nur noch die Unterlagen und Angaben gefordert sein, die durch den Auftrag gerechtfertigt sind. Zudem können die vielen Einzelnachweise nun durch eine eigene wahrheitsgemäße Erklärung ersetzt werden. Das bedeutet weniger Gefahr von Formfehlern, weniger Prüfaufwand, Zeit- und Kostenersparnis für Verwaltung und Unternehmen.
Die gerade für kleine und mittlere ortsansässige Betriebe besonders interessanten freihändigen Vergaben wurden einheitlich auf 25.000 Euro hochgesetzt. Das bedeutet mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Schulbücher dürfen nun erstmals generell unterhalb der EU-Schwelle freihändig vergeben werden, da diese ohnehin der Buchpreisbindung unterliegen.
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Eine weitere Neuregelung ist der Verzicht auf Gewährleistungsbürgschaften bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro. “Diese Regelung entlastet insbesondere kleine Unternehmen von zu hohem Aufwand und Kosten und ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe künftig noch mehr auf Qualität zu achten”, sagte Frank Heidan, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion.
Tarifliche Regelungen werden durch das Vergabegesetz ausdrücklich nicht berücksichtigt. Nach Auffassung der CDU-Wirtschaftsexperten sind Vorgaben zur Entlohnung klar vergabefremde Kriterien und müssen weiterhin durch die Tarifpartner geregelt werden.
“Das Ziel, ein zeitgemäß, für Bieter und Vergabestelle, gut handbares, transparentes und rechtssicheres Vergabewesen in Sachsen zu gewährleisten, ist uns mit diesem Gesetz gelungen”, so Ronald Pohle abschließend.
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