Zur heutigen Abstimmung über den CDU/FDP-Entwurf des "Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz)", erklärt Mike Hauschild, handwerkpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Das von CDU und FDP vorgelegte sächsische Vergabegesetz ist schlank, unbürokratisch und unternehmerfreundlich.
Wir haben die Chance ergriffen, Vorgänge zwischen der Verwaltung und Unternehmen in Sachsen hunderttausendfach zu entbürokratisieren sowie rechtssicher und transparent zu gestalten.
Bieter müssen künftig weniger Nachweise erbringen; das Gesetz beschränkt die Anforderung von Unterlagen und Angaben auf solche, die durch den Auftrag gerechtfertigt sind. Erstmals werden Eigenerklärungen als Standardnachweis definiert. Wir reduzieren damit unnötig Bürokratie, ohne bei der Prüfung der Qualifizierung der Bieter Abstriche zu machen.
Das neue Gesetz ist unbürokratisch, da künftig mehr Aufträge freihändig vergeben werden können. Die moderate Anhebung des Schwellenwertes für freihändige Vergaben für Lieferungen und Dienstleistungen von 13.000 Euro auf nunmehr 25.000 Euro führt zu einer höheren Flexibilität bei den Vergaben und reduziert bürokratischen Aufwand in der Verwaltung. Zudem baut das Gesetz Vorschriften und Doppelregelungen ab.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Das neue Vergabegesetz sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit: Künftig wird die Nachprüfung zentral durch die Landesdirektion durchgeführt. Sie kann beispielsweise die Vergabekammer in Leipzig mit der Nachprüfung beauftragen. Damit sichern wir eine einheitliche Verwaltungspraxis mit hoher Qualität. Dies schafft mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Das neue Vergabegesetz entlastet die sächsischen Handwerker und setzt Anreize für hochwertige Ausschreibungen. Die sogenannte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft entfällt im Bereich der VOB künftig bei einer Auftragssumme unter 250.000 Euro.
Das neue Vergabegesetz ist unbürokratisch, da es keine vergabefremden Kriterien bei der Vergabe vorschreibt. Vergabefremde Auflagen, wie zum Beispiel überzogene Ökostandards oder politische Mindestlöhne, sind nicht vorgeschrieben.”
Keine Kommentare bisher