Das heute vom Landtag verabschiedete Sächsische Vergabegesetz trifft im Leipziger Handwerk auf Zustimmung. Transparenz, Rechtssicherheit und weniger bürokratische Hürden sind genau das, was mittelständische Handwerksbetriebe benötigen, um an öffentlichen Auftragsvergaben zu partizipieren", betont Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler in einer ersten Stellungnahme. Vergabefremde Kriterien wie die Einhaltung von Umweltstandards haben keinen Eingang in das neue Regelwerk gefunden.
Für mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen kommunalen und privaten Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben, wird die Neuregelung bezüglich der Eigenbetriebe der öffentlichen Hand sorgen. Neben Kommunen und Landkreisen sind künftig auch kommunale Unternehmen und deren Töchter vom Sächsischen Vergabegesetz erfasst. Diese Unternehmen müssen ihre Aufträge nun ebenfalls öffentlich ausschreiben.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Auf Zustimmung im Handwerk trifft der Wegfall der Bürgschaften für Aufträge unter 250.000 Euro. Die Bereitstellung solcher Bürgschaften durch Banken lassen sich die Kreditinstitute von den Handwerksbetrieben bezahlen. Das schmälert die Erträge und bindet Liquidität. Eine weitere Entlastung für Unternehmen ist, dass der Bieter künftig nur noch solche Nachweise erbringen müssen, die durch den Auftrag tatsächlich gerechtfertigt sind.
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