Die Landesdirektion Sachsen hat den Umbau der Anschlussstelle Wilsdruff an der Bundesautobahn A4 sowie den Ausbau des in diesem Bereich liegenden Abschnitts der Staatsstraße 177 genehmigt. „Die Autobahnanschlussstelle Wilsdruff ist vielen Nutzern der Autobahn 4 gut bekannt – denn diese Anschlussstelle wird gerade bei Stau gerne zum Auf- oder Abfahren genutzt.“
„Durch den Umbau wird der Verkehrsfluss und die Rückstausituation an den Ausfahrbereichen erheblich verbessert. Das hohe Verkehrsaufkommen vor Ort kann in Zukunft sicher, reibungslos und ohne besondere Gefahrenstellen bewältigt werden – damit kommen wir dem Ziel einer ausgewogenen Verkehrsqualität bedeutend näher. Das Vor-haben trägt obendrein auch zur Verringerung der Lärmbelastung bei“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zu den Besonderheiten des Projektes.
Geplant ist unter anderem die Umgestaltung der nördlichen Rampe der Anschlussstelle, der Ausbau der beiden Knotenpunkte der Anschlussstellenrampen mit der S 177 und der Ersatzneubau der Lichtsignalanlagen. Neben den beiden Knotenpunkten soll die Staatsstraße 177 auf einer Länge von rund 640 Metern ausgebaut und an die bestehenden und zukünftigen Verkehrsanforderungen angepasst werden. Dabei erfolgt auch eine Verbreiterung der Fahrbahn um etwa ein bis anderthalb Meter. Auch ein Regenklärbecken mit einer Einleitstelle für Straßenwasser am Fluss Wilde Sau soll neu entstehen.
Das Projekt umfasst zudem der Bau einer neuen Anliegerfahrgasse und eines Wirtschaftswegs von jeweils 3,50 Metern Breite. Dadurch kann eine gebündelte Erschließung von Grundstücken erfolgen, die gegenwärtig noch einzeln direkt an die S 177 angebunden sind. Im Zuge des Straßen- und Wegeneubaus kann gleichzeitig eine derzeit bestehende Lücke in der Geh- und Radwegverbindung zwischen dem Stadtgebiet Wilsdruff und dem Gewerbegebiet Klipphausen geschlossen werden.
Der Umbau der Anschlussstelle Wilsdruff sowie die dazugehörigen Maßnahmen werden hauptsächlich unter Inanspruchnahmen von vorhandenen Verkehrsflächen und Straßenrandbereichen umgesetzt. Beeinträchtigungen von straßenbegleitenden Baumreihen, Einzelbäumen und Sträuchern sowie einer Waldrandfläche werden durch Ersatzpflanzungen und Artenschutzmaßnahmen ausgeglichen.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in der Stadtverwaltung Wilsdruff und der Gemeindeverwaltung Klipphausen erfolgen. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht.
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