In der Gemeinde Halsbrücke bei Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) wurde heute die Staatsstraße 196 zunächst symbolisch wieder für den Verkehr frei gegeben. Offiziell ist die Straße ab dem morgigen Samstag, 9 Uhr, befahrbar.
Innerhalb von drei Monaten Bauzeit wurde in der Ortsdurchfahrt die Brücke über die ehemaligen Gleisanlagen abgerissen. Ursprünglich sollte diese erhalten bleiben, da der Radweg unterführt werden sollte. Mit dem Beschluss der Radverkehrskonzeption der Gemeinde Halsbrücke, den Radweg an der S 196 enden zu lassen und weiter durch den Ort zu führen, wurde das Bauwerk überflüssig.
Mit dem Rückbau konnte daher auch die Linienführung der Staatsstraße (Vergrößerung des Kurvenradius) verbessert werden. Neben der Erneuerung der bestehenden Gehweganlagen wurden auch neue Gehwegabschnitte angelegt, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewähren. Darüber hinaus wurde bereits der Anschlussbereich zum geplanten Radweg hergestellt.
Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig: „Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Verkehrsfreigabe auch Fördermittel in Höhe von rund 525.000 Euro für den Bau des Radweges übergeben können. Die zukünftige Radstrecke bietet eine sichere und attraktive Verbindung zwischen Halsbrücke und der Stadt Freiberg sowohl für den täglichen Radverkehr als auch für den Radtourismus.“ Minister Dulig wurde urlaubsbedingt von Dr. Jens Albrecht, Abteilungsleiter Mobilität, vertreten.
Mit den Mitteln soll der Radweg Halsbrücke – Tuttendorf – Freiberg in zwei Bauabschnitten neu angelegt werden. Der erste Abschnitt beginnt an der Gemeindegrenze zu Freiberg und führt bis zur Rosa-Luxemburg-Straße, der zweite Abschnitt endet am Bahnhof von Halsbrücke. Er verläuft mit einer Länge von rund 2,8 km und einer Breite von 2,50 m auf einer stillgelegten Bahnstrecke. Der Freistaat Sachsen fördert das Vorhaben mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten auf Grundlage der Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen an der S 196 inkl. Abriss der Brücke belaufen sich auf rund 320.000 Euro, die zu 95 Prozent durch den Freistaat Sachsen finanziert wurden.
* Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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