Auf der Ampelkreuzung Karl-Liebknecht-Straße/Richard-Lehmann-Straße sind in den letzten Jahren zahlreiche Verkehrsunfälle unter Beteiligung der Linksabbiegenden im Zuge der Richard-Lehmann-Straße registriert worden. In nur einem Jahr waren neun Unfälle zu verzeichnen, bei denen Linksabbieger im Zuge der Richard-Lehmann-Straße mit dem entgegenkommenden Geradeausverkehr kollidierten, davon sechs Mal mit Personenschaden. Laut Vorschriften muss sich die Unfallkommission damit beschäftigen, wenn fünf oder mehr gleichartige Unfälle pro Jahr oder fünf oder mehr Verletzte innerhalb von drei Jahren registriert werden.
Die städtische Unfallkommission unter Leitung des Verkehrs- und Tiefbauamtes hat sich mit der von der Polizei erarbeiteten Statistik auseinandergesetzt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die hauptsächliche Unfallursache darin liegt, dass sich die entgegenkommenden Linksabbiegenden gegenseitig die Sicht auf den zu beachtenden geradeausfahrenden Gegenverkehr nehmen.
Dazu wurden bereits verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht. Die Vorzugslösung mit Einführung eines eigenen Linksabbieger-Signals würde einen aufwändigen Umbau erforderlich machen. Dieser wäre jedoch kurz- und mittelfristig nicht umsetzbar. Aus diesem Grund hat die Verkehrsunfallkommission beschlossen, probeweise das Linksabbiegen aus der westlichen Zufahrt der Richard-Lehmann-Straße, also aus Richtung B2, zu unterbinden. Damit werden die Sichtbedingungen für den aus der östlichen Zufahrt der Richard-Lehmann-Straße linksabbiegenden Verkehrsteilnehmer, der ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen hat, auf den entgegenkommenden Verkehr verbessert.
Da der Anteil der betroffenen Verkehrsteilnehmer mit ca. 60-70 Fahrzeugen pro Stunde in den Spitzenverkehrszeiten relativ gering ist, sind keine spürbaren Verkehrsverlagerungen auf andere Trassen oder Knotenpunkte zu erwarten.
Die geänderte Verkehrsregelung tritt am 13.01.2017 in Kraft. Innerhalb eines Jahres soll die Unfallentwicklung erfasst werden. Im Ergebnis einer anschließenden Auswertung wird die Verkehrsunfallkommission entscheiden, ob die Maßnahme ausreichend war und beibehalten werden kann.
Alle Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis für diese Maßnahme und um Beachtung der neuen Verkehrsregelung gebeten.
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