Von Sylvio Pretsch: Als Urheber möchte ich zur aktuellen Debatte um das Thema Artikel 13 und die EU-Urheberrechtsreform ein paar Dinge anmerken: Die Gründe, warum diese Debatte sich in letzter Zeit so hochgeschaukel hat, sind mannigfaltig. Ich weiß, dass sich die Komponistenverbände schon seit Jahren sehr engagiert dafür einsetzen, die Interessen der Urheber gegenüber den Großkonzernen und Internetplattformbetreibern zu vertreten. Sie haben darum gebeten, dass man gemeinsam sich an einen Tisch setzen sollte, um zu einer adäquaten, praktikablen Lösung zu einer fairen Bezahlung der Urheber zu kommen, welche maßgeblich mit zum Erfolg des Geschäftsmodells dieser Internetplattformen mit beigetragen haben.
Bei jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe an Geldern (eine Milliarde US Dollar sind eintausend Millionen US Dollar), die mit Unterstützung des Contents der Urheber durch Werbeschaltungen erzielt werden, sollte eine faire Lösung für ein annehmbares Lizenzmodell zur Nutzung der Werke auf ihren Internetplattformen doch machbar sein.
Da laut Aussage der Interessensverbände der Urheber die Reaktion der Konzerne und Internetplattformbetreiber darauf sehr verhalten war und über viele Jahre hinweg kein Vorankommen in diesem Bereich zu erkennen war, haben die europäischen Interessensverbände, gemeinsam mit einigen Vertretern aus der Politik, Nägel mit Köpfen gemacht und gehandelt. Und die EU-Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht.
Diese Reform beinhaltet, dass zukünftig nicht mehr der “kleine YouTuber” als Uploader für etwaige, versehentliche Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann, sondern die Konzerne als Plattformbetreiber selbst. Da hat mal der “kleine David” Urheber den “großen Goliat” Internetkonzern/e aufgeschreckt, da er auch ein Stückchen von seinem riesengroßen Kuchen abhaben möchte. Das gefällt den Konzernen natürlich nicht, da diese von ihrem Gewinn nichts abgeben wollen.
Es wurde in jüngster Zeit in dieser Hinsicht mit viel Panikmache reagiert und dass sich das gesamte Internet verändern würde, wenn Upload-Filter zum Einsatz kommen, wenn die neue EU-Urheberrechtrichtlinie zum Einsatz kommt. Nur, es gibt bereits schon seit zig Jahren Upload-Filter, welche gerade bei den großen, namhaften Internetplattformbetreiber seit Jahren im Einsatz sind, die das hochgeladene Material darauf überprüft, ob dieses bei einer Verwendung auf der Plattform gegen Urheberrechte anderen verstoßen wird. Wenn ja, wird es geblockt.
Nur stellen sich die Befürworter der EU-Urheberrechtreform die Frage, warum die Gegner der Reform nicht bereits vor Jahren schon dagegen auf die Straße gegangen sind?
Die Musikwirtschaft befindet sich schon seit Jahren in einer suboptimalen Lage. Ich hatte die Möglichkeit mit dem Inhaber eines namhaften, deutschen Herstellers von Audio Software für Tonstudios zu sprechen, welcher mir vor Jahren bereits mitteilte, dass die Hersteller wie sie ganz am Anfang der “Nahrungskette” stehen und die aktuell vorherrschende und andauernde Situation extrem zu spüren bekommen. Er sagte weiter, wenn Komponisten und Tonstudios immer mehr die Möglichkeiten genommen werden, mit Musik Geld verdienen zu können, haben sie natürlich keinerlei Möglichkeiten mehr, in neues Tonstudio-Equipment zu investieren.
Dies ist das, was viele Leute hierbei außer Acht lassen, dass dabei ein größerer Wirtschaftszweig und Arbeitsplätze mit dranhängen, die gefährdet sind. Können Tonstudios oder auch einzelne Komponisten nicht mehr in neues Tonstudio- / Musik-Equipment investieren, machen die Hersteller dieses Equipments sowie weitere ihrer Kunden und Dienstleister weniger Umsätze, angefangen von den Lieferanten für die Büro- und Geschäftsausstattung des Tonstudios, über die Dienstleister wie z. B. Facility-Firmen oder auch Catering-Dienstleister, über die Hersteller von Akustikelementen, bis hin zum Hersteller von hochwertigem Studio Equipment wie z. B. für die Herstellung von Kinofilmmusiken ohne Weiteres hohe sechsstellige Beträge erzielen können.
Und natürlich geht diese Kettenreaktion weiter
Wenn die Hersteller des Equipments weniger Umsatz machen können, müssen auch diese z. B. geplante Investitionen verschieben oder ganz absagen und müssen im Zweifel dann auch, wie die Tonstudios, ggf. die Anzahl ihrer Mitarbeiter auf ein Minimum reduzieren, um Kosten einsparen zu können, damit das Unternehmen am Leben erhalten werden kann. Hier sprechen wir dann nicht mehr von der Erzielung von Gewinnen, was für jedes Unternehmen wichtig ist. Wie in jedem Unternehmen, kann auch mal in einem Tonstudio ein Notfall eintreten, wo liquide Mittel eingesetzt werden müssen, damit der Betrieb weiterlaufen kann, wo hierfür dann die Rücklagen zum Einsatz kommen müssen.
Darüber hinaus hatte ich auch die Gelegenheit, mich mit einigen Inhabern und Geschäftsführern namhafter Tonstudios zu unterhalten, welche mir beiläufig erzählten, dass sie schon seit Jahren nichts mehr mit Musikproduktion zu tun haben, aufgrund der aktuellen Lage.
Eine YouTuberein sagte neulich in einem Beitrag, dass sie Angst hat, dass sie mit ihrem YouTube-Kanal dann kein Geld mehr verdienen können, wenn der Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform zum Einsatz kommt und dass sie sich deshalb diesen ablehnt. Viele Komponisten und Musikschaffende, wie soeben erwähnt, können schon seit Jahren nicht mehr von ihrem Gewerk ihren Lebensunterhalt finanzieren.
Da stellen sich natürlich die Urheber die Frage, ob dies die allgemeine Sichtweise der Gegner der EU-Urheberrechtsreform ist und wenn ja, warum die Gegner der Reform allen anderen Urhebern nicht auch gleiches Recht einräumen?
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass auch YouTuber, Blogger, Texter, Grafiker, Fotografen, Videoproduzenten oder auch Programmierer ebenso Urheber sind, wie z. B. Musikkomponisten. Wir alle wollen von dem leben können, was wir lieben. Und das ist unser aller kreatives Schaffen. Wie wichtig unserer Gesellschaft kreative Erzeugnisse sind, seien es YouTube-Videos, Kinofilme, Fotos oder auch Musiken, sehen wir alle an der aktuellen Berichterstattung der Medien über die geplante EU-Urheberrechtsreform und ihrem Artikel 13.
Aus diesem Grund ist es Fakt: Wenn wir Urheber nicht geschlossen auftreten und uns alle gemeinsam an einen Tisch setzen und gern auch kontrovers über dieses Thema vernünftig sprechen, und uns stattdessen mit solchen Gegendemonstrationen gegenseitig Vorwürfe machen, dann hat dies 1. nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, die die Gegner des Artikel 13 so sehr in Gefahr sehen und 2. erreichen wir damit nichts. Die Gewinner sind dann am Ende wieder die Großkonzerne, während immer mehr Kreativschaffende sich aus ihrem professionellen Schaffen zurückziehen müssen, da damit keine ausreichende Umsätze zu erzielen sind.
Wie soll eine solche Situation zu einem interessanten Internet und einer lebhaften Medienlandschaft beitragen? Dies möchte ich mir nicht vorstellen.
Lasst uns alle zusammenhalten!
Artikel 13: Youtuber auf den Barrikaden (Teil 1)
Youtuber auf den Barrikaden (Teil 2): Die Gretchenfrage der Umsetzung
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Über eine EU-Richtlinie, die für radikalen Streit im Netz sorgt (3): Artikel 11 und die Presse
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Es gibt 2 Kommentare
“Wir alle wollen von dem leben können, was wir lieben.”
Der Satz bringt mich ins Stutzen, denn alle “Ich liebe XYZ, deswegen möchte ich davon leben können”-Sätze, die mir einfallen, klingen in meinen Ohren falsch. z.B.: “Ich liebe meine Freundin, ich will von ihr leben können. Ich liebe mein Auto, ich will von ihm leben können. Ich liebe schwimmen, ich will davon leben können.”
Ich will bestimmt nicht von dem leben, was ich liebe und für mich ist “Ich liebe musizieren, ich will davon leben können” keine gute Begründung für ein restriktiveres Urheberrecht.
Zu behaupten, es ginge hier um Liebe ist Heuchelei. Es geht um Geld, um Besitzstandswahrung. Einige, bisher von keinen offiziellen Interessenverbänden unterstützte Kreative wollen einen Fuß in die Tür des Big-Business bekommen, während andere von den alten Lobbyorganisationen unterstützte Kreativwirtschaftler meinen, dass doch zuerst einmal sie ein Recht auf Aufmerksamkeit, Klicks und Geld haben.
Keine Angst, unter gütiger Mithilfe der CDU/CSU hat es ja dann heute doch noch geklappt mit der Annahme ohne Änderungen.
Meiner Meinung nach gibt es auch keine Gegner der Urheberrechtsreform, da diese durchaus notwendig war, allerdings durchaus “Gegner” von gewissen Punkten bzw. Umsetzungen. Verständlicherweise war/ist der Hauptkritikpunkt der so genannte Uploadfilter und das zurecht, vor allem wenn man entsprechende Möglichkeiten, aber auch Fehler mit berücksichtigt. Sosehr ich einige Ihrer hier angeführter Punkte verstehen kann, so wenig gehen Sie dabei auf die berechtigte Kritik an der Thematik “Filter” ein.
Das ist mir zu einseitig argumentiert, da es für jeden sichtbar ist, wie “gut” die von Ihnen bereits angeführten Filter aktuell funktionieren.
Außerdem lesenswert: https://www.mpg.de/urheberrechtsreform
P.S. Der Verfasser des Kommentars ist kein Bot, nicht für den Beitrag bezahlt worden, kein Influencer, Produzent oder im Medienbereich beschäftigt ;-).