Floßgraben (Kurs 1 des Tourismuskonzeptes) und kein Ende: Bitterling, Eisvogel und Grüne Keiljungfer (das vom Umweltbürgermeister der Stadt ausgerufene Auwaldtier des Jahres 2014), allesamt Arten mit hohem oder höchstem Schutzstatus, benötigen direkt oder indirekt eine gesunde Wasserpflanzenvegetation, um sich fortpflanzen, ernähren und überleben zu können. Deswegen siedeln sie sich im Floßgraben, der mitten im FFH-Schutzgebiet liegt, an: weil sie dort - im Prinzip - ideale Lebensbedingen vorfinden.
Die den Floßgraben nutzenden Paddler, sofern sie sich für den Eisvogel an die Sperrzeiten halten und sich rücksichtsvoll, man könnte auch sagen mit der entsprechenden Demut vor diesem wunderbaren Stück Natur in Mitten einer Großstadt, durch diesen bewegen, schaden diesen (und anderen) geschützten Arten nicht.
Dem Umweltdezernat der Stadt Leipzig, dem das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) unterstellt ist, obliegt es, diese Arten zu schützen, also dafür zu sorgen, dass die Lebensräume dort nicht nur nicht verschlechtert, sondern möglichst sogar verbessert werden. Was aber geschieht stattdessen: Auf Betreiben des ASG wird im Floßgraben erneut „gemäht“. Eine vom Amt als wichtig eingestufte „Erhaltungsmaßnahme“ wird durchgeführt – doch was soll “erhalten” werden? Die Lebensräume und Brutstätten der geschützten Arten offensichtlich nicht, diese werden vielmehr zerstört. Auch für die Paddler sind die bewachsenen Gewässerböden eher eine Freude, keinesfalls Ärgernis oder Behinderung, erst recht, wenn sie Begegnungen mit der besonderen Fauna des Floßgrabens ermöglichen. Zum Ärgernis wird die Vegetation jedoch für motorbetriebene Boote: damit diese ungehindert den Floßgraben passieren können, werden die Lebensräume beschädigt und zerstört.
Der Floßgraben ist kein für schiffbar erklärtes Gewässer und wird dies nach Aussage der Landesdirektion auch nicht werden. Eine Nutzung ist lediglich im Rahmen des Gemeingebrauchs möglich: ausschließlich ohne Eingriffe in die natürlichen Gegebenheiten, sondern nur unter den gegebenen natürlichen Bedingungen. Wenn also das LeipzigBoot unter den bestehenden Bedingungen (Wasserpflanzenbewuchs) nicht fahren kann, weil sich die Schiffsschraube in den Pflanzen festhängt, dann kann das LeipzigBoot den Floßgraben nicht nutzen. So ist die Gesetzeslage.
Mit der Mahd der Wasserpflanzen hat die Stadt Leipzig scheinbar ein weiteres Mal gegen geltendes Recht verstoßen und schert sich auch nicht darum, dass alle Leipziger Verbände, die sich im engeren oder weiteren Sinn für die Erhaltung der Natur einsetzen, im Sommer 2014 gemeinsam eine EU-Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel in Sachen Floßgraben und dass die Eingriffe rechtfertigende, durch kein ordentliches Prüfverfahren legitimierte WasserTouristisches NutzungsKonzept abgegeben haben. Die Lebensräume der im Floßgraben lebenden Tiere, werden zugunsten des LeipzigBootes zerstört, obwohl viele von Ihnen auf der roten Liste stehen und der Floßgraben im FFH-Gebiet liegt: Unser Dank ergeht an die Verwaltung der Stadt Leipzig.
Sowohl am Dienstag als auch am Mittwoch konnte beobachtet (und fotografiert, s. Anlage) werden, wie mit entsprechender Technik den Wasserpflanzen des Floßgrabens zu Leibe gerückt wurde. Wo bleibt das Veto der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde? Weshalb greift das Umweltamt nicht ein? Was ist das für ein Umwelt-Bürgermeister, der hier nicht Stellung bezieht? Wollen die Leipziger Bürger tatsächlich, dass zugunsten von ein paar motorbetriebenen Booten der einmalig schöne Floßgraben an diese Nutzung angepasst, zurechtgestutzt, verstümmelt und seine besondere Tier- und Pflanzenwelt zerstört wird?
Wir denken, nein, das wollen sie nicht!
Im Artikel der Leipziger Internetzeitung vom 03.02.15 „Wasserpflanzen-Mahd im Floßgraben alarmiert die Naturschützer des Ökolöwen“ sind alle wesentlichen Details nachzulesen. Siehe unten.
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