Von Dr. Thomas Feist (CDU): In erster Linie geht es in dem Gesetz nicht um Privatisierung um jeden Preis, sondern mir persönlich beim ablehnen desselben um das Ablehnen einer unsinnigen EU-Richtlinie bei der Konzessionsvergabe im Trinkwassersektor. Die im Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist schlichter Unsinn, nützt unseren kommunalen Unternehmen kein Stück und führt höchstens dazu, dass kommunale Großversorger anderer Länder die Kontrolle über unser Trinkwasser per Bieterverfahren erhalten.
Die Komponente der Liberalisierung (Privatisierung) betrifft die privatwirtschaftliche Alternative zu kommunalen Firmengeflechten, die weder zu preiswerterem Trinkwasser noch zu transparentem Wettbewerb (auf Grundlage unserer gesetzlichen Vorschriften für Trinkwasserversorgung) führen, sondern zu Intransparenz, Zockerei (siehe KWL) und dem Verdrängen von Wettbewerbern.
Und warum sollte es nicht möglich sein, das Wechseln der Wasserzähler, das Reparieren von Turbinen in der Wasseraufbereitung, das Hochpumpen des Wassers und die Wartung des Leitungsnetzes privaten Unternehmen zu überlassen?
Davon ist die Daseinsvorsorgepflicht der Unternehmen nicht betroffen. Klingt komplex, ist auch so. Ich hoffe, etwas zur Klarstellung beitragen zu können.
Herzlich Thomas Feist
Zum Melder der Bündnis 90/Die Grünen Leipzigvom 6. März 2013 auf L-IZ.de
Privatisierung der Wasserversorgung: Leipziger CDU Abgeordnete Kudla und Feist stimmen im Bundestag gegen eigenen Parteitagsbeschluss und gegen die Interessen der Stadt
Keine Kommentare bisher