Von Hermann Neumann: Als Bevollmächtigter der Erben des Anwesens Magdalenenstr. 18 habe ich zu der Sache folgendes zu sagen: Grundsätzlich hätte die Stadt dieses Anwesen nicht durch einen gesetzlichen Vertreter verkaufen dürfen, denn die Erben waren der Stadt mit Anschrift und Adressen bekannt, wie aus den Herrn Rechtsanwalt Pollack und mir zur Verfügung stehende Unterlagen recherchiert wurde.
Die Darlegung, bei dem Verkehrswertgutachten seien keine gravierenden Mängel festgestellt worden, ist nicht richtig. Dieser darin festgestellte Verkehrwert deckt nicht einmal den damaligen Grundstückspreis ab.
Auch die angegebene Summe, die zwar dem Kaufvertrag entnommen wurde, für Sanierungskosten zu 2,3 Mio DM, kann hier nicht mit dem tatsächlichen Sanierungsaufwand von maximal 1,3 Mio DM akzeptiert werden.
Hier hat man aus steuerlichen Gründen den Kaufvertrag mitsamt Gutachten geschönt. Grundsätzlich hat die Stadt Leipzig unberechtigt das Grundstück verkaufen lassen und hat die rechtsmäßigen Eigentümer hier um ihr Eigentum gebracht. Aus diesem Grunde steht hier den Erben ein Schadensersatz zu.
Über den Kommunalen Versicherer KSA kann keine Haftung übernommen werden, weil die Stadt Leipzig mit dem unberechtigten Verkauf des Anwesens gegen alle nur möglichen Verwaltungsvorschriften verstoßen hat. Wer mehr wissen möchte, benachrichtige mich.
Hermann Neumann
Zum Artikel vom 7. Dezember 2012 auf L-IZ.de
“Herrenlose Häuser”: Dirk Müller wird jetzt offiziell Leiter des Rechtsamtes – Fall Magdalenenstraße 18 offensichtlich geklärt
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