Von Stefan Meier: Gegendarstellung: In dem Faulenbach Gutachten wird - wie an vielen anderen Flughäfen üblich - (dort gehört Rollen (taxiing) zum Tagesgeschäft) - die gleichmäßige Nutzung der Bahnen angesprochen. Das zählt bei ICAO unter die sog. "dedicated runway operations" (Konzept lärmoptimale Nutzung von Bahnen). Warum soll das hier nicht gehen?
Zu den Rollbrücken:: F. erwähnt (in seiner Kompetenz als Flughafenplaner) lediglich, dass man bei der äußeren Anordnung der Rollbrücken nicht nachgedacht hat. Laut F. läßt sich Rolllärm aber durch Bebauung/ Lärmschutzwände verringern. Nach der Argumentation von C. Schulze ist ein Bedarf für Rollbrücken nicht vorhanden und können diese aus Lärmschutzgründen abgerissen werden?
Zu den Behauptungen es gäbe um den FH Leipzig/Halle keine nennenswerte Besiedelung, wo der Lärm stört – bitte mal in der Stadt Halle nachfragen. Mit solchen Parolen outet sich der Schreiber endgültig.
Geradezu zynisch jedoch die Aussage, dass der Planfeststellungsbeschluss eine gleichmäßige Auslastung der Bahnen nicht vorschreibe.
Zitat Faulenabch: “Dass das LBA eine “gleichmäßige” Verteilung des Verkehrs dadurch sicherstellen will, dass der Tagverkehr, der insgesamt etwas schwächer ist als der Nachtverkehr, über die Nordbahn abgewickelt wird, spricht nicht für eine objektive Bewertung des Fluglärms insgesamt und nicht für eine nicht zutreffende Unterscheidung des LBA zwischen der Wirkungsweise der Tagflugverkehrs und des Nachtflugverkehrs.
Schließlich wird der Nachtflugverkehr, im Gegensatz zum Tagflugverkehr, nach der Anleitung zur Berechnung des Fluglärms (AzB) und dem Fluglärmschutzgesetz, mit einem Aufschlag versehen und anhand von Einzelschallereignissen bewertet.”
Zum Leserbeitrag vom 13. November 2012 auf L-IZ.de
Leserbeitrag von Carsten Schulze zum Flughafen Leipzig/Halle: Und nächtlich grüßt das Murmeltier …
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