Von Christian Leander: Liebe L-IZ, ein minimales betriebswirtschaftliches Grundwissen ist hilfreich um die Rollen und Funktionen von Gesellschafter und Aufsichtsrat auseinanderhalten zu können.
“Normalerweise hat der Aufsichtsrat eines Unternehmens bei Anteilsverkäufen ein Wörtchen mitzureden”, schreiben Sie und missverstehen dabei bewusst, dass es eben nicht die Rolle des Aufsichtsrats, sondern des Gesellschafters – des Eigentümers – ist, zu befinden, was er mit seinem Vermögen – in diesem Falle das Unternehmen – macht.
Alles andere wäre Sozialismus und den haben wir zum Glück lange hinter uns gelassen. Natürlich kann der Eigentümer eines Unternehmens – in diesem Falle letztlich die Stadt Leipzig – dieses verkaufen. Da können sich die Aufsichtsräte noch so aufplustern, darüber zu befinden ist nicht ihre Aufgabe.
Ich wünschte mir von der L-IZ ein wenig bessere Recherche und klareres Hinterleuchten der Aussagen einzelner Protagonisten. OBM Jung hat jedenfalls Recht, wenn er den Stadtrat entscheiden lässt – er ist der legitime Vertreter des Eigentümers – der Leipzigerinnen und Leipziger.
Anmerkung d. Redaktion: Innerhalb von Interviews werden Fragen gestellt, in welchen es auch darum ging, dem Interviewten, hier dem Leipziger OBM, aufgrund von Vorwürfen Dritter (siehe Interview) die Möglichkeit zu Erläuterungen zum Verfahren bei diversen LVV-Veränderungen zu geben und dabei die Rolle von Aufsichtsrat und Stadtrat zu erklären.
Zum Interview Teil 1 vom 16. April 2012 auf L-IZ.de
Das lange Interview mit OBM Burkhard Jung – Teil 1: Die Neuausrichtung der LVV
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