Am 23. März waren rund 550 Polizistinnen und Polizisten zur Absicherung der Sachsenpokalbegegnung Chemie Leipzig und Lok Leipzig im Einsatz. Die Polizeidirektion Leipzig legte dabei ihren Einsatzfokus auf Fantrennung und Strafverfolgung. Nach derzeitigem Stand wurden zehn Straftaten registriert, darunter mehrere Körperverletzungen und Sachbeschädigungen.
Zur Vorbereitung des Einsatzes hatte die Polizeidirektion Leipzig bereits am Freitag in ihrer Medieninformation Nr. 116|25 berichtet. Das Spiel hatte die höchste Sicherheitskategorisierung, da sich Teile der Fanszenen feindlich gegenüberstehen. Dies verdeutlichte auch die Auseinandersetzung am Samstag, den 22. März 2025, an einer Tankstelle in der Leipziger Straße. Nach dem als Landfriedensbruch einklassifizerten Geschehen konnten fünf Tatverdächtige gestellt werden (Medieninformation Nr. 117|25).
Die Einsatzkräfte begleiteten den Marsch von rund 2.000 Heimfans vom Rathaus Leutzsch zum Stadion. Die Bundespolizeiinspektion Leipzig führte einen eigenen Einsatz durch und begleitete die An- und Abreise der Gästefans mit der S-Bahn. Während des Spielverlaufs kam es sowohl im Heim- als auch im Gästeblock zum Abbrennen von Pyrotechnik, was durch die eingesetzte Polizeitechnik auch aus der Luft dokumentiert wurde und Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung nach sich zog.
In der zweiten Halbzeit zündeten Unbekannte zwei mobile Toiletten im Gästebereich an. Die Feuerwehr löschte beide Brände. Auch nach dem Spiel, das mit einem Sieg des 1. FC Lokomotive Leipzig endete, kam es vereinzelt zu Straftaten. So wurden an einem Imbissstand im Gästebereich ein Brötchenhalter und ein Brezelständer entwendet und die Scheibe des Kiosks beschädigt. Im Block der BSG Chemie Leipzig kam es zu einem tätlichen Angriff auf Einsatzkräfte, als diese unter anderem mit einem Mülleimer beworfen wurden.
Für die Abreise der rund 5.000 Zuschauer waren zeitweise Sperrungen notwendig, die zu leichten Verkehrsbehinderungen führten. Sechs Polizeibeamte wurden verletzt, sind aber weiterhin dienstfähig.
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