Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 61-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Sachbeschädigung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 23.07.2024 gegen 18:20 Uhr auf der Hauptstraße in Riesa mit seiner Gehhilfe auf die Blumendekoration eines arabischen Restaurants eingeschlagen und hierdurch einen Sachschaden von etwa 100 Euro verursacht zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte auf der Hauptstraße laut eine nationalsozialistische Parole gerufen haben.

Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft und hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Riesa beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verhängen.

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