Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Iraner und einen 42-jährigen Beschuldigten mit türkisch-serbischer Staatsangehörigkeit Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in sieben Fällen erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich jedenfalls seit Mitte des Jahres 2020 mit dem Willen verbunden zu haben, sich zukünftig mit dem Handel mit Heroin eine nicht unbeträchtliche und auf längere Zeit und einigem Umfang ausgerichtete Einnahmequelle zu verschaffen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, von Anfang September 2020 bis Dezember 2020 in sieben Fällen insgesamt 44,5 Kilogramm Heroin im Nahen und Mittleren Osten angekauft, in das Gebiet der Europäischen Union verbracht und in den Niederlanden weiterverkauft zu haben. Für den Verkauf sollen die Beschuldigten Einnahmen in Höhe von insgesamt über 1.200.000 Euro erlangt haben.

Gegen beide Beschuldigte wurde in diesem Verfahren ein Haftbefehl erlassen. Die Untersuchungshaft in diesem Verfahren ist für einen der Beschuldigten als Überhaft notiert, da er sich bereits in einem anderen Verfahren in Untersuchungshaft befindet (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 14.07.2023).

Die Beschuldigten haben sich bislang zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Die Ermittlungen beruhen maßgeblich auf Erkenntnissen, die im Verfahren wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit ca. 2,7 Tonnen Heroin erlangt worden sind, insbesondere der Auswertung verschlüsselter Kommunikation von SkyECC, die von den französischen Behörden zur Verfügung gestellt worden war.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Ermittlungen zu weiteren Delikten dieser Bande dauern an.

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