Vor dem Hintergrund des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines Hundeeinsatzes durch einen Polizeibeamten in Riesa wird das Präsidium der Bereitschaftspolizei wegen des hinreichenden Verdachts von Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Führen eines Diensthundes ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eröffnen. Das Disziplinarverfahren wird bis zur endgültigen Entscheidung im Strafverfahren ausgesetzt. Der betroffene Beamte ist weiter im Dienst.

Polizeipräsident Peter Langer: „Der Sachverhalt wird kritisch ausgewertet, um sicherzustellen, dass die Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer der sächsischen Polizei in der Aus- und Fortbildung noch besser auf dynamische Einsatzsituationen vorbereitet werden.“

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