Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in 80 Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2019 und Ende Januar 2023 18 zu den jeweiligen Tatzeiten 10-13-jährige Jungen in insgesamt 80 Fällen über das Internet sexuell missbraucht zu haben. Der Beschuldigte soll dabei zunächst Kontakt zu den Kindern über verschiedene Online-Spiele aufgebaut haben. Später kommunizierte der Beschuldigte mit den Kindern dann überwiegend über Messengerdienste.
Nachdem er zu den Jungen eine Vertrauensbasis aufgebaut hatte, soll er sie in der Folge veranlasst haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder ihm bei der Vornahme sexueller Handlungen zuzuschauen. Zugleich soll er sie aufgefordert haben, ihm Aufnahmen von sexuellen Handlungen zu übersenden bzw. ihn hierbei zuschauen zu lassen.
Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, sondern derzeit – wegen vergleichbarer Vorwürfe in anderer Sache – in Strafhaft.
Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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