Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen des Verdachts der Vergewaltigung im besonders schweren Fall erhoben.

Der Beschuldigte soll am 24. Juli 2024 gegen 19:00 Uhr mit einem Mädchen (16), mit der er sich zuvor über das Internet verabredet hatte, einen Ausflug mit seinem Auto unternommen haben. Der Beschuldigte soll an einem Parkplatz in der Nähe der Dresdner Heide angehalten haben.

Ihm wird vorgeworfen, dort völlig unvermittelt ein Messer gezogen, der 16-Jährigen an den Nacken gehalten, sie bedroht und unter Vorhalt des Messers im Auto vergewaltigt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 1. August 2024, abrufbar im Medienservice Sachsen unter ).

Der Beschuldigte wurde am 25. Juli 2024 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden einen Tag später einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich – auch wegen Sexualdelikten – vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Führungsaufsicht. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar