Am Montag, den 2. Dezember 2024, kontrollierten Bundespolizisten gegen 21:00 Uhr im Dresdner Hauptbahnhof einen 45-Jährigen. Die anschließende Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass gegen den Mann eine Fahndungsausschreibung vorlag. Er war zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Dresden ausgeschrieben. Er wurde im Jahr 2022 rechtskräftig wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen wurde der deutsche Staatsangehörige in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht, um seine Haftstrafe anzutreten.
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