Gegen acht Polizisten einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und Nötigung zum Nachteil von Polizisten der eigenen Einheit eingeleitet. Die Ermittlungen im Strafverfahren führt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Zusammenarbeit mit dem LKA Sachsen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können zum Strafverfahren derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe wurden gegen die genannten acht sowie weitere acht Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei Ermittlungen im Disziplinarverfahren wegen Verstößen sowohl gegen die Dienstpflicht, sich mit vollem persönlichen Einsatz seinem Beruf zu widmen, als auch gegen die Pflicht zu einem achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten eingeleitet. Derzeit werden personalrechtliche Maßnahmen geprüft.
Polizeipräsident Peter Langer: „Als ich von den Geschehnissen erfahren habe, war ich fassungslos. Ich habe sofort veranlasst, dass das Strafverfahren gesichert werden kann und Disziplinarverfahren eingeleitet. Außerdem habe ich alle betroffenen Kollegen bis Ende des Jahres nach Hause geschickt. Sofern sich die Vorwürfe bestätigen, werde ich konsequent alle personalrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, was auch die Neustrukturierung der Einheit zur Folge haben könnte.“
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