Am frühen Morgen des 18. November 2024 führte die Bundespolizei eine Kontrolle in einem Zug von Prag nach Dresden durch. Dabei wurden zwei georgische Staatsangehörige festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Die Festnahme erfolgte um 05:45 Uhr.
Der 38-jährige Festgenommene war aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Bandendiebstahls gesucht. Sein 39-jähriger Landsmann hatte ebenfalls einen Haftbefehl, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Münster, wegen Wohnungseinbruchdiebstahls.
Nach ihrer Festnahme wurden die beiden Männer am Nachmittag desselben Tages einem Haftrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt. Der Haftrichter ordnete die Untersuchungshaft an, sodass beide in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht wurden.
Ein weiterer Fall betraf einen 46-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der im Eurocity Richtung Dresden von Bundespolizisten kontrolliert wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Er musste entweder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen absitzen oder eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Auch dieser Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.
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