Am Samstag, den 2. November 2024, fand im Alfred-Kunze-Sportpark das Regionalligaspiel der BSG Chemie Leipzig gegen den Hallescher FC statt. Der Einlass begann ab 12:00 Uhr, der AnstoĂź war 14:05 Uhr. Das mit 4.999 Zuschauern ausverkaufte Spiel endete 1:1.
Aufgrund der rivalisierenden Fans und vorhandenen Erkenntnissen, wurde die Begegnung als Hochrisikospiel eingestuft. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hatte die Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem das Mitführen diverser Gegenstände untersagte.
Die Polizeidirektion Leipzig wurde deswegen durch die sächsische Bereitschaftspolizei, das Polizeiverwaltungsamt und von Kräften aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Zudem waren die Diensthundestaffel, eine Wasserwerferstaffel sowie zwei Hubschrauber im Einsatzraum präsent. Durch den Sensocopter erfolgte die Bildübertragung in den Einsatzstab.
Die Bundespolizeiinspektion Leipzig führte einen eigenen Einsatz mit dem Schwerpunkt am Hauptbahnhof sowie dem Haltepunkt Leipzig-Leutzsch durch und wurde hierbei durch Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt.
Während die „Chemiker“ meist individuell und in Kleingruppen zum Alfred-Kunze-Sportpark anreisten, sammelten sich die Halleschen Fans am Hauptbahnhof Halle. Von dort reisten sie nahezu geschlossen mit der S-Bahn nach Leipzig an und wurden am Hauptbahnhof Leipzig von der Bundespolizei in Empfang genommen.
Um Gefahren für den Bahnbetrieb und andere Reisende auszuschließen, wurden die rund 550 Fans nach Bundespolizeigesetz kontrolliert. Dabei konnten bei einer Person pyrotechnische Erzeugnisse gefunden und sichergestellt werden. Später fanden die Bundespolizisten noch Vermummungsutensilien, die offensichtlich während der Kontrolle entsorgt wurden. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten die 550 Hallenser ihre Anreise zum Fußballstadion in Leutzsch fortsetzen.
Gegen 12 Uhr wurden in der Rathenaustraße 70 Lok-Fans angetroffen, die sich mit den HFC Fans gemeinsam zum Gästeblock bewegen wollten. Sie wurden einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei Zehn von ihnen wurden Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig festgestellt. Deshalb wurden Aufenthaltsverbote erlassen und die Einlasstickets wurden sichergestellt.
Bis zum Spielbeginn waren keine nennenswerten Störungen zu verzeichnen. In der ersten Halbzeit wurde im Heimblock das Abbrennen von Pyrotechnik registriert, ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. In der zweiten Halbzeit wurde vermehrt Pyrotechnik im Gästeblock gezündet, auch hier wurden Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
Nach Spielende wurden die HFC Fans zum S-Bahnhof Leutzsch begleitet. Dabei kam es beim Abgang zum Bahnsteig zu Flaschenwürfen und Tritten gegen Bundespolizisten. In deren Folge wurde ein Beamter verletzt, der ärztlich behandelt werden musste. Der 24-jährige Tatverdächtige konnte durch Videoaufzeichnungen identifiziert und durch Einsatzkräfte im Anschluss festgestellt werden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
In der Folge kam es am Bahnhof Leutzsch, am Hauptbahnhof Leipzig sowie in den durch die Fans des HFC genutzten ZĂĽgen zu weiteren Angriffen und Beleidigungen gegen die eingesetzten Beamten.
Aufgrund der Angriffe gegen die Bundespolizisten und der dadurch erforderlichen Strafverfolgungsmaßnahmen kam es zu Verzögerungen im S-Bahn-Verkehr. Diese potenzierten sich, weil die Hallenser erst nicht in die Züge ein- und am Hauptbahnhof nicht umsteigen wollten. Eine Weiterreise konnte nur durch konsequentes polizeiliches Handeln gewährleistet werden.
Die Polizeidirektion Leipzig registrierte mehr als ein Dutzend Straftaten, darunter
- 4x Gefährliche Körperverletzung beim Zünden von Pyrotechnik und Vermummung,
- 1x Sachbeschädigung durch sprühen von Graffiti,
- 1x Verstoß Betäubungsmittelgesetz
- 1x VerstoĂź Waffengesetz,
- 1x VerstoĂź Aufenthaltsgesetz,
- 8x Verstoß Waffen und Vermummungsverbot nach Sächsischem Polizeibehördengesetz.
Die Bundespolizei leitete insgesamt 13 Strafverfahren, u.a. wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Beleidigung ein.
Die Bundespolizei war mit rund 400 Beamtinnen und Beamten, die Polizeidirektion Leipzig mit knapp 600 Polizeikräften im Einsatz.
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