Am Samstag ereignete sich ein eher unüblicher Sachverhalt am Bahnhof Leipzig-Gohlis. Hierbei wollte ein 41-jähriger Deutscher seine belanglosen Unterlagen an die Bundespolizisten der Bereitschaftspolizei überreichen. Doch denen war die ganze Sache nicht ganz geheuer, wie kurze Zeit später herausstellte, nicht zu Unrecht.
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Leipzig mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Bei der Durchsuchung des 41-Jährigen fanden die Beamten bei ihm Betäubungsmittel (Crystal).
Da der einschlägig polizeibekannte Mann die 840 Euro Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA Leipzig gebracht und verbüßt die nächsten 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Bundespolizei Leipzig hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die „Unterlagen“ wurden ihm belassen.
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