Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 46-jährigen Syrer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in zehn Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, zwischen dem 23.03.2023 und dem 26.07.2023 als Hintermann in zehn Fällen die Einschleusung von insgesamt 64 überwiegend syrischen Staatsangehörigen über die Tschechische Republik oder die Republik Polen in das Bundesgebiet organisiert zu haben.
In zwei Fällen sollen die Geschleusten während der Fahrt ungesichert und auch aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein. Für die Fahrt soll der Beschuldigte von seinen bislang unbekannt gebliebenen Hintermännern ein Entgelt von 750 Euro pro geschleuster Person, insgesamt 48.000 Euro erhalten haben.
Der Beschuldigte wurde am 07.05.2024 im Rahmen einer von der Staatsanwaltschaft Dresden auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls eingeleiteten internationalen Fahndung in Kopenhagen festgenommen und befand sich zunächst in Auslieferungshaft in Dänemark. Er wurde am 17.07.2024 von den dänischen Behörden in das Bundesgebiet überstellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Beschuldigten die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 48.000 Euro beantragt.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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