Am 10. Oktober 2024, gegen 17:20 Uhr, stellte ein 52-jähriger Mann die Beamten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden zur Rede. Er belehrte die Beamten, dass sie ihr Dienstfahrzeug im absoluten Halteverbot geparkt hätten, was seiner Meinung nach verboten sei. Er forderte, dass das Ordnungsamt gerufen werden müsse.

Die Beamten konnten den Sachverhalt jedoch schnell aufklären. Bei der Auswertung der Kamerabilder stellte sich heraus, dass der 52-Jährige Deutsche zusammen mit einer weiteren Person das Halteverbotsschild so umstellte und verschob, dass es den Anschein erweckte, das Dienstfahrzeug der Beamten sei verkehrswidrig abgestellt worden.

Als er mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, gab der Mann kleinlaut zu, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe und dass die Situation nicht überbewertet werden sollte.

Das Verschieben oder Verändern von Verkehrsschildern ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Die Bundespolizei prüft derzeitig den Verdacht der Amtsanmaßung. Eine Straftat, welche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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