Am 02.10.2024 führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden am Hauptbahnhof Dresden eine Kontrolle in einem Zug durch, der aus Richtung Prag kam. Bei der Kontrolle wurde eine 27-jährige tschechische Staatsangehörige überprüft.

Während der Überprüfung der Person und ihres Reisegepäcks entdeckten die Beamten einen waffenähnlichen Gegenstand. Im mitgeführten Rucksack der Betroffenen fanden sie eine zugriffsbereite Federdruckwaffe sowie ein leeres Magazin und 203 Stahlkugeln, die zum Verschießen geeignet sind.

Die 27-Jährige führte keinen Waffenschein mit sich, was einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis untersagt. Zudem unterliegt der Transport von Waffen strengen Bestimmungen, die es verbieten, diese in der Öffentlichkeit zugriffs- oder einsatzbereit zu tragen oder den Anschein zu erwecken, dass es sich um eine funktionsfähige Waffe handelt. Die Beamten sicherten die Waffe sowie die Munition und leiteten die erforderlichen rechtlichen Schritte ein.

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