Zum zweiten Mal führte die Polizeidirektion Leipzig eine Woche zur Drogenerkennung im Straßenverkehr durch. Ziel dieser konzertierten Kontrollen war die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern. Im Rahmen der ganzheitlichen Kontrollen stellten Fahndungsmaßnahmen einen weiteren Schwerpunkt dar. Um von den Erkenntnissen anderer Polizeien zu partizipieren, wurden diese im Rahmen gemeinsamer Kontrollen zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.

An den drei Kontrolltagen waren jeweils circa 170 Einsatzkräfte aus Sachsen, Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Zoll im Einsatz. Dabei wurden sie durch Kollegen aus den Niederlanden, der Schweiz und Polen unterstützt.

Es wurden in den drei Tagen insgesamt 2.024 Fahrzeuge angehalten und dabei 2.302 Personen überprüft. Bei 104 Personen bestand der Verdacht, dass sie ihr Fahrzeug unter berauschenden Mitteln führten und bei fünf Personen, dass sie unter Alkoholeinfluss standen. Die Einsatzkräfte ordneten insgesamt 107 Blutprobenentnahmen an und stellten sechs Führerscheine sicher.

Im Einzelnen kam es unter anderem zu folgenden Verstößen:

Straftaten

  • 25 x Verdacht Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 10 x Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gem. § 316 StGB
  • 3 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol gem. § 316 StGB
  • 5 x Verstoß PflichtVersG
  • 4 x Verstoß BtMG
  • 4 x Urkundenfälschung
  • 1 x Verstoß WaffG

Ordnungswidrigkeiten

  • 94 x Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mittel
  • 2 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
  • 167 x sonstige Ordnungswidrigkeit

Fahndungstreffer

  • 2 x Fahndungstreffer Sachen
  • 5 x Fahndungstreffer Personen

Aufteilung der Substanzen bei Verdachtsfällen des Fahrens unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

§ 24 a StVG

  • Cannabis (79)
  • Kokain (2)
  • Opiate (4)
  • Amphetamin (6)
  • Sonstige (3)

§ 316 StGB

  • Cannabis (2)
  • Medikamente (3)
  • Sonstige (5)

Besondere Sachverhalte

Sachverhalt 1 (17.09.2024)

Ein Polizeibeamter außer Dienst befuhr in Leipzig die Bundesstraße 2 Nord in stadtauswärtige Richtung. An dieser befand sich eine Kontrollstelle. Zu seiner Überraschung konnte der Beamte unmittelbar vor dem Kontrollpunkt einen Pkw beobachten, in welchem ein Fahrerwechsel durchgeführt wurde. Selbiges teilte er seinen Kollegen in der Kontrollstelle mit.

Daraufhin wurde das Fahrzeug kontrolliert, der Fahrer räumte den Wechsel unter einem Vorwand ein. Im Zuge der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten Anzeichen für eine Drogenintoxikation. Ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Sachverhalt 2 (17.09.2024)

Während der Durchführung einer stationären Verkehrskontrolle im Zuge der 2. Leipziger DiS-Woche fiel den Beamten ein Pkw durch seine lauten Auspuffgeräusche auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle des Fahrzeugführers stellten die Beamten BtM-konsumtypische Auffälligkeiten fest. Bei der Durchführung von Fahrtüchtigkeitstests zeigte er u. a. deutliche Gleichgewichts- und Koordinationsprobleme. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Kokain und Methamphetamin.

Er räumte den Konsum ein, des Weiteren wurde noch eine geringe Menge Kokain aufgefunden. Nach erfolgter Blutentnahme wurde der Führerschein des Autofahrers aufgrund des Verdachts einer Fahruntüchtigkeit in Verwahrung genommen. Nach Rücksprache mit den Beamten informierte der Autofahrer selbstständig seinen Arbeitgeber, welcher auch noch vor Ort erschien.

Schlussendlich wurden auch noch die Kennzeichen des Fahrzeugs entstempelt, da die Reifen des Fahrzeugs aufgrund einer unerlaubten Tieferlegung in den Radkästen schliffen, was zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führte.

Sachverhalt 3 (17.09.2024)

Im Rahmen einer der Kontrollen wurde ein Fahrzeugführer positiv auf Cannabis getestet. Er zeigte Ausfallerscheinungen und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Anschließend wollte er einen Angehörigen informieren, um das Fahrzeug vom Ort zu verbringen. Er ging in sein Fahrzeug und zur Überraschung der kontrollierten Beamten griff er unter seinen Sitz und holte eine Cannabisblüte aus einem Gefäß und schluckte diese herunter. Sein Bekannter, welchen er informiert hatte und vor Ort kam, zeigte allerdings auch konsumbedingte Ausfallerscheinungen und durfte das Fahrzeug ebenfalls nicht fahren. Letztlich entfernten sich beide zu Fuß vom Kontrollort.

Sachverhalt 4 (19.09.2024)

Auf der Bundesstraße 2 im Leipziger Süden wurde ein Fahrzeugführer kontrolliert. Die Kontrolle ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Des Weiteren war sein Fahrzeug nicht versichert. Die Kontrolle ergab außerdem, dass er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Eine anschließende Kontrolle führte schließlich zum Auffinden von circa 24 g berauschenden Mitteln, was eine nicht geringe Menge darstellte. Aufgrund der Gesamtumstände wurde er vorläufig festgenommen und die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Polizeipräsident René Demmler zur zweiten Leipziger DiS Woche:

„Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache und zeigen, dass unsere Anstrengungen zur Aus- und Fortbildung bei der Erkennung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen, welche unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen, Wirkung zeigen. Wir sehen bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen, auch mit Personenschäden, dass die Verursacher immer häufiger unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln standen.

Unser Ziel ist es, Menschen im Straßenverkehr zu schützen. Drogen und Alkohol gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Dies zu bekämpfen ist unser erklärtes Ziel. Die Kontrollen machen deutlich, der Konsum von Cannabis und das Führen von Fahrzeugen sind strikt zu trennen.“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar