Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Türken (33 und 48 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen des Verdachts des versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 24.05.2024 mit weiteren, bisher unbekannten Personen zur Begehung von Betrugstaten zusammengeschlossen zu haben. Ziel soll es gewesen sein, vornehmlich ältere, in Deutschland lebende Personen telefonisch unter Ausnutzung des sog. Call-ID-Spoofings zu kontaktieren, um diese dann durch unwahre Angaben dazu zu veranlassen, Bargeld, Bankkarten und sonstige Vermögensgegenstände an Mitglieder der Tätergruppierung zu übergeben, die diese dann innerhalb der Gruppe weitergeben oder selbst für eigene Zwecke behalten sollten.
In Umsetzung dieses Entschlusses soll ein bislang noch unbekannter Mittäter der Beschuldigten am 24.05.2024 gegen 09:30 Uhr eine 84-jährige Frau auf deren Festnetzanschluss an deren Wohnanschrift in 01326 Dresden angerufen haben. Dabei soll er sich als Beamter der Kriminalpolizei Dresden vorgestellt und ihr gegenüber mitgeteilt haben, dass sie das nächste Opfer einer in der Nähe operierenden Bande werden könne.
Wenige Minuten später soll ein weiterer bislang unbekannter Mittäter bei der 84-jährigen Frau angerufen haben, der sich ebenfalls als Mitarbeiter der Kriminalpolizei vorstellte. Dieser forderte die Geschädigte auf, alle Wertsachen in einem Behältnis zu verstauen und dieses an vermeintliche Polizeibeamte zu übergeben, die es abholen würden. Indes dürften keine Kontakte zu anderen Personen aufgenommen werden, um sich nicht in Gefahr zu bringen.
Gegen 11:45 Uhr kamen die beiden Beschuldigten zum Wohnhaus der Geschädigten gefahren. Hieraufhin warf der Enkel der Geschädigten den Beschuldigten einen zuvor präparierten Rucksack zu. Die Beschuldigten fuhren sodann mit dem PKW davon. Sie konnten kurze Zeit später durch Beamte der Polizei mit dem zuvor übergebenen Rucksack festgestellt werden. Entgegen ihres Tatplans befanden sich in dem Rucksack jedoch lediglich wertlose Gegenstände, da die Geschädigte den Betrugsversuch mit Hilfe ihres Enkels erkannt und den Beschuldigten hierauf einen präparierten Rucksack überreicht hatte.
Zudem sollen die unbekannten Mittäter die Geschädigte aufgefordert haben, sich zu ihrer Bank zu begeben, um dort Bargeld in Höhe von 10.000 EUR abzuheben und dieses ebenfalls zu übergeben, was die Geschädigte jedoch nicht tat.
Die Beschuldigten wurden am 24.05.2024 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 25.05.2024 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Die beiden Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der 33-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat den Tatvorwurf bestritten. Der 48-jährige Beschuldigte ist bereits nicht einschlägig vorbestraft und hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Einziehung des bei der Tat genutzten PKW’s des 33-jährigen Beschuldigten beantragt.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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