Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 75-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden wegen des Verdachts des Mordes erhoben. Der Beschuldigte soll zwischen dem Abend des 25.04.2024 und dem Morgen des 26.04.2024 seine 71-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in 01326 Dresden erstickt haben.
Der Beschuldigte wurde in dieser Sache am 03.05.2024 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.05.2024 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat den Tatvorwurf bestritten. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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