Am 14. September 2024 führte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Dresden Kontrollen in grenzüberschreitenden Zügen durch. Gegen 13:20 Uhr wurde im EuroCity in Richtung Prag eine weibliche Person polizeilich kontrolliert.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine 33-jährige ungarische Staatsangehörige handelte, gegen die ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Das Amtsgericht Regensburg hatte sie im Jahr 2023 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.696 Euro verurteilt, die sie jedoch nie bezahlt hatte.

Da die Frau nun mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen im Gefängnis rechnen musste, zeigte sie sich bereit, die Geldstrafe zu begleichen.

Ihr fehlten aber 84 Euro zum vollständigen begleichen Geldstrafe. Glücklicherweise konnte ein Bekannter, den restlichen Betrag bei einer benachbarten Bundespolizeiinspektion einzahlen, sodass ihr ein Aufenthalt im Gefängnis erspart blieb.

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