Ein 26-jähriger algerischer Staatsbürger landete am Montag (26. August 2024) gegen 10:00 Uhr am Flughafen Dresden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann gleich drei Haftbefehle vorlagen. Zudem gab es zwei laufende Aufenthaltsermittlungen wegen Diebstahls. Der 26-Jährige war bereits wegen unerlaubter Einreise sowie mehrfachen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu mehreren Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.390 Euro verurteilt worden.

Diese Geldstrafe hatte er jedoch nie beglichen und auch jetzt nicht bezahlt. Aus diesem Grund muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 125 Tagen im Gefängnis verbüßen. Die Bundespolizei hat die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die rechtlichen Schritte einzuleiten und den Mann in die Justizvollzugsanstalt zu überstellen.

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