Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Türken (27 und 52 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Den Beschuldigten liegt gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern zur Last. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen dem 28.03.2024 und dem 30.03.2024 mit einem LKW 28 syrische, ägyptische und irakische Staatsangehörige über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben.

Die Fahrt soll unter menschenunwürdigen Bedingungen durchgeführt worden sein, da der LKW weder über Belichtungs- noch Lüftungsfenster verfügte. Die hinter Weinflaschen versteckten Personen sollen zudem während der Fahrt ungesichert und auch aufgrund im Laderaum vorhandener scharfkantiger Gegenstände einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein. Für die Fahrt sollen sich die Beschuldigten ein Entgelt von mindestens 2.800 Euro versprechen lassen haben.

Die Beschuldigten wurden von der Bundespolizei am 30.03.2024 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 31.03.2024 Haftbefehl gegen die Beschuldigten erlassen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Der 52-jährige Beschuldigte hat sich im Wesentlichen geständig eingelassen. Der 27-jährige Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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