Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Diebstahls im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 03.01.2024 gegen 01:15 Uhr gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Beschuldigten und einem bislang unbekannten Mittäter mit einem Blitzknallkörper unbekannter Art den Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn am S-Bahnhof Meißen-Altstadt gesprengt und mindestens zwei Rollen Fahrscheine entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten. An dem Fahrkartenautomaten entstand ein Sachschaden von 32.985,00 Euro.
Der betäubungsmittelabhängige Beschuldigte wurde am 17.01.2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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