Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 25-jährigen Mann Ende Mai 2024 Anklage zum Landgericht Leipzig -Große Strafkammer als Schwurgericht- wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit jeweils mit dem Führen von verbotenen Gegenständen und dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion erhoben. Die weiteren ihm mit der Anklage ebenfalls tateinheitlich zur Last gelegten Tatvorwürfe lauten auf Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel.
Dem nunmehr Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich vermummt und dunkel gekleidet an den schweren gewalttätigen Ausschreitungen am sogenannten „Tag X“ in Leipzig am 3. Juni 2023 im Bereich des Alexis-Schumann-Platzes und der angrenzenden Straßen beteiligt zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der EG „LEX“ der Polizeidirektion Leipzig soll der Angeschuldigte im Rahmen dieser Ausschreitungen nacheinander insgesamt zwei Brandsätze und schließlich noch zwei Steine und einen pyrotechnischen Gegenstand auf Polizeibeamte geworfen haben.
Im Hinblick auf die Würfe der beiden Brandsätze geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte dabei zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die in dieser Art und Weise angegriffenen Polizeibeamten bei Umsetzung der Brandsätze tödliche Verletzungen erleiden können. Durch die Explosion der beiden Brandsätze und die dabei entstandenen Stichflammen wurden letztlich keine Polizeibeamten verletzt oder gar getötet.
Im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen wurden jedoch insbesondere durch den Bewurf aus der gewalttätigen Menschenmenge heraus mit verschiedensten Gegenständen insgesamt 18 Polizeibeamte verletzt. Deren Verletzungen werden aufgrund des dem Angeschuldigten zur Last gelegten gemeinschaftlichen Handelns auch diesem zugerechnet. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Angeschuldigte mit seinen eigenen ihm zur Last gelegten Würfen von Steinen und Pyrotechnik Polizeibeamte verletzt hat oder nicht.
Der zuletzt in Leipzig wohnhafte Angeschuldigte befindet sich seit dem 5. Januar 2024 in dieser Sache ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte hatte sich den Ermittlungsbehörden an diesem Tag aufgrund eines zuvor gegen ihn erlassenen Haftbefehls gestellt. Auf die entsprechende Medieninformation der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 5. Januar 2024 hierzu wird Bezug genommen.
Im Ergebnis der seitdem durchgeführten Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft den hinreichenden Tatverdacht gegen den nunmehr Angeschuldigten als gegeben an, dass dieser nicht nur einen sondern zwei Brandsätze, welche auch zur Umsetzung gelangt sind, auf Polizeibeamte geworfen hat.
Das Landgericht Leipzig hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung sowie über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anpassung des bestehenden Haftbefehls an die nunmehr vorliegende Anklageschrift zu entscheiden.
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