Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ende Mai 2024 gegen zwei Jugendliche (m, w; beide deutsch) Anklage zum Landgericht Leipzig – Jugendkammer erhoben. Ihnen wird Mord in zwei tateinheitlichen Fällen, versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung mit Todesfolge in jeweils 14 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Den beiden Jugendlichen wird zur Last gelegt, gemeinsam die Tötung von drei Personen aus ihrem sozialen Umfeld (w, 41; m, 43; m, 20) geplant zu haben, wobei am frühen Morgen des 16. Februar 2024 nur zwei der avisierten Tatopfer (w, 41; m, 43) tatsächlich verstarben. Der 20-Jährige kam schwerverletzt ins Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass die Angeschuldigten auch für die anschließende Inbrandsetzung des Mehrfamilienhauses und die damit einhergehende Gefährdung der übrigen Bewohner verantwortlich sind.
Weitere Angaben zum Sachverhalt und zu den Ergebnissen der umfangreichen staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen können nicht gemacht werden. Deren Erörterung bleibt der gerichtlichen Hauptverhandlung, die aufgrund des Alters der Angeschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss (§ 48 Abs. 1 JGG), vorbehalten.
Die Angeschuldigten, die am 17. Februar 2024 vorläufig festgenommen wurden, befinden sich noch immer in Untersuchungshaft.
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