Am Montag kam es im Bahnhof Dresden-Neustadt zu einem Körperverletzungsdelikt gegen einen 47-jährigen Deutschen. Die Beamten der Bundespolizei konnten den Angreifer kurz darauf festnehmen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 35-jährigen Deutschen ein Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bisher nicht vollständig beglichen hatte.
Da er die noch offene Restgeldstrafe in Höhe von 390 Euro nicht bezahlen konnte, verbüßt er nun eine 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Der Mann verhielt sich gegenüber den Beamten unkooperativ und leistete körperlichen Widerstand, weshalb ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet wurde.
Bereits am Vortag, dem 19. Mai 2024, erschien ein 31-jähriger russischer Staatsangehöriger mit seiner Familie an der Wache der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt worden war. Er konnte die noch offene Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bezahlen und somit eine drohende Gefängnisstrafe abwenden.
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