Am 12.03.2024 gegen 14:45 Uhr bewiesen die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden erneut den richtigen Riecher. Bei der Kontrolle eines 44-jährigen tschechischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof Dresden stellte sich heraus, dass dieser bereits seit dem Jahr 2019 mit einem Haftbefehl gesucht wird.
Der Mann wurde wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 800,- Euro verurteilt, welche er bisher nicht bezahlt hatte. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt und verbüßt jetzt eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Zusätzlich fanden die Beamten bei der Durchsuchung eine CO2/Druckgaswaffe sowie drei Spritzen mit einer weißen kristallinen Substanz, bei der sich vermutlich um Betäubungsmittel handelt. Der 44-Jährige konnte keine Berechtigung zum Führen der Waffe vorweisen, weshalb nun gegen ihn wegen Verstoß gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ermittelt wird.
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