Am Samstagmorgen (10.02.2024), gegen 03:10 Uhr wurde in einer Einzelhandelsfiliale im Hauptbahnhof Dresden ein elektronischer Einbruchsalarm ausgelöst. Eine Streife stellte in unmittelbarer Nähe eine männliche Person fest, die einen verpackten Fernseher bei sich hatte. Auf die Frage nach der Herkunft des Fernsehers zu dieser Uhrzeit gab die Person an, dass sie den Fernseher von einem Freund erhalten habe. Die Auswertung der Kamerabilder bestätigte den Verdacht der Beamten, dass die Person den Fernseher zuvor aus dem Einzelhandelsgeschäft im Hauptbahnhof Dresden entwendet hatte.
Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Person bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Fälle von besonders schwerem Fall des Diebstahls polizeilich in Erscheinung getreten war. Weiterhin stellte sich heraus, dass der 28-Jährige erst zwei Tage zuvor aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden.
Noch am selben Tag erfolgte die Vorführung beim zuständigen Haftrichter, der bis zum Beginn des beschleunigten Verfahrens die Haft anordnete. Während der Überstellung in die Justizvollzugsanstalt griff der 28-Jährige unvermittelt einen der begleitenden Beamten körperlich an und verletzte ihn leicht.
In dem beschleunigten Verfahren fand am Donnerstag (15.02.2024) am Amtsgericht Dresden die Verhandlung gegen den Deutschen Staatsangehörigen statt, der wegen des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt wurde.
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