Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Weißrussen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Dem Beschuldigten liegt gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 29.09.2023 mit einem Kleintransporter 37 syrische und türkische Staatsangehörige über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben.
Die Fahrt soll unter menschenunwürdigen Bedingungen durchgeführt worden sein, da der Transporter weder über Belichtungs- noch Lüftungsfenster verfügte. Die geschleusten Personen sollen zudem während der Fahrt im Kleintransporter ungesichert und auch aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein.
Auf Klopfzeichen der Geschleusten – unter denen sich auch zahlreiche Kinder befanden – soll der Beschuldigte nicht reagiert haben. Für die Fahrt soll sich der Beschuldigte ein Entgelt von mindestens 800 US-Dollar versprechen lassen haben.
Der Beschuldigte wurde von der Bundespolizei am 29.09.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30.09.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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