Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (30, 32, und 36 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in 12 Fällen erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich jedenfalls seit dem 30.10.2022 mit dem Willen verbunden zu haben, sich zukünftig mit dem Betäubungsmittelhandel eine nicht unbeträchtliche und auf längere Zeit und einigem Umfang ausgerichtete Einnahmequelle zu verschaffen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Absicht verfolgt zu haben, CBD Marihuana mit geringem THC-Gehalt zu erwerben, es mit synthetischen Cannabinoiden zu versetzen, um die berauschende Wirkung zu steigern, und es anschließend gewinnbringend an Abnehmer zu veräußern.
In Umsetzung dieses Tatplans sollen sich die Beschuldigten zwischen dem 11.12.2022 und dem 21.03.2023 u. a. in Leipzig und in Nünchritz im Besitz von über 200 Kilogramm CBD Marihuana befunden haben, dass von ihnen bereits behandelt und zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen war. Teilweise sollen die Beschuldigten die Betäubungsmittel bereits verkauft haben, u. a. an Abnehmer in Dresden, Riesa und Zwickau.
Zwei Beschuldigte (32 und 36 Jahre) wurden am 21.03.2023 vorläufig festgenommen, Gegen sie wurden am 22.03.2023 Haftbefehle erlassen. Die beiden Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie haben die Tatvorwürfe bestritten.
Gegen den 30-jährigen Beschuldigten wurde ebenfalls ein Haftbefehl erlassen. Die Untersuchungshaft ist hier als Überhaft notiert, da sich der Beschuldigte derzeit in anderer Sache in Strafhaft befindet. Er hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Die Beschuldigten sind bereits erheblich vorbestraft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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