Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 24-jährigen Usbeken Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in drei Fällen zur Last.
Ihm wird vorgeworfen, als Mitglied einer international operierenden Bande gemeinsam mit weiteren, teilweise noch unbekannten Bandenmitgliedern über die Tschechische Republik am 03.07.2023 gegen 01:30 Uhr mit vier Pkw insgesamt 16 syrische Staatsangehörige, am 07.07.2023 gegen 07:15 Uhr mit drei Pkw insgesamt 13 syrische und irakische Staatsangehörige und am 17.07.2023 gegen 07:15 Uhr mit drei Pkw insgesamt 13 syrische Staatsangehörige in das Bundesgebiet verbracht zu haben.
Für die Taten vom 03.07.2023 und 07.07.2023 soll der Beschuldigte einen Schleuserlohn von jeweils 800 Euro erhalten haben. Für die Tat vom 17.07.2023 soll ihm ein Schleuserlohn von mindestens 400 Euro versprochen worden sein.
Der Beschuldigte wurde von der Bundespolizei am 17.07.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna am 18.07.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zudem die Einziehung des vom Beschuldigten am 17.07.2023 geführten Pkw beantragt. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen weitgehend geständig eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
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