Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen Diebstahls in 23 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 01.02.2022 und dem 04.09.2023 23 Diebstähle begangen zu haben, u. a. in Schwimmhallen und auf Friedhöfen.
So soll der Beschuldigte überwiegend nachmittags oder abends im Kombibad Prohlis am 04.09.2022, am 23.09.2022 und am 15.10.2022, in der Schwimmhalle Bühlau am 05.09.2022, im Elbamare Freizeitbad Gorbitz am 03.10.2022, am 16.10.2022 und am 19.11.2022, in der Schwimmhalle Klotzsche am 09.11.2022, und am 13.11.2022, in der Schwimmhalle Freiberger Platz am 15.11.2022 und im Hain Freizeitzentrum Freital am 09.10.2022, am 14.10.2022 und am 25.11.2022 mutmaßlich mit Hebelwerkzeugen verschlossene Spinde von Besuchern aufgebrochen haben und in der Folge darin enthaltene Wertgegenstände (Bargeld, EC-Karten, Mobiltelefone, Ausweise etc.) entwendet haben, um sie für sich zu behalten.
Ferner soll der Beschuldigte zwischen dem 31.03.2023 und dem 02.04.2023 in das Gebäude der Friedhofsverwaltung des St. Markus-Friedhofs in Dresden eingebrochen sein und dort den in der Wand verschraubten Tresor mit über 1.700 Euro Bargeld entwendet haben, um ihn für sich zu behalten.
Weiterhin soll der Beschuldigte Mitte Januar 2023 in ein Einfamilienhaus in der Caspar-David-Friedrich-Straße in Dresden eingebrochen sein und dort u. a. Bargeld, ein Gemälde, Keramikfiguren entwendet haben sowie in der Nacht vom 03. zum 04.08.2023 in ein Wohnhaus in der Leipziger Straße in Dresden eingebrochen sein und dort u. a. Bargeld und Münzen entwendet haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte am 04.09.2023 gegen 03:30 Uhr in das Gebäude der Friedhofsverwaltung Zschachwitz eingebrochen sein und dort über 2.200 Euro Bargeld sowie einen Laptop entwendet haben, um ihn für sich zu behalten.
Der Beschuldigte wurde am 04.09.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 05.09.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und einschlägig vorbestraft. Er hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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