Am Freitagnachmittag (08.12.2023) bemerkten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden im Hauptbahnhof zwei Personen. Bei der Kontrolle um 16:30 Uhr stellte sich heraus, dass die beiden Männer per Haftbefehl gesucht wurden.
Der ältere Mann, ein 43-jähriger Deutscher, war vom Amtsgericht Chemnitz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte diese jedoch bisher nicht bezahlt. Da er auch am Freitag die Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro nicht begleichen konnte, verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen in der Justizvollzugsanstalt.
Auch der jüngere Mann wurde für die nächsten 35 Tage inhaftiert. Der 35-jährige Deutsche wurde vom Amtsgericht Dresden wegen Diebstahls verurteilt. Auch er konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 525 Euro nicht bezahlen, weshalb er nun eine Haftstrafe absitzen muss.
Am Samstag (09.12.2023) hatten die Einsatzkräfte erneut Erfolg. Mittags überprüften die Beamten im Eurocity-Zug von Prag nach Dresden einen 33-jährigen Syrer. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. In zwei Verfahren war er wegen Diebstahls zu jeweils 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden, die er jedoch nie beglichen hatte. Zudem lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen des Verdachts des wiederholten Diebstahls vor.
Am Samstagabend wurde auch ein ungarischer Staatsangehöriger im Eurocity-Zug von Prag nach Dresden kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass er wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Zusätzlich lag gegen den 47-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Koblenz wegen Diebstahls vor. Beide Personen wurden nach ihrer Vorführung beim zuständigen Haftrichter in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.
Am Sonntagmorgen wurde ein bulgarischer Staatsangehöriger im Eurocity-Zug kontrolliert. Die Überprüfung des 43-Jährigen ergab, dass er mit drei Haftbefehlen gesucht wurde und entgegen einer Einreisesperre in das Bundesgebiet zurückgekehrt war. Der 43-Jährige verbüßt nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 327 Tagen in der Justizvollzugsanstalt wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz und Einbruchsdiebstahls.
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